Die Fristen der KI-Verordnung, nach Jahren sortiert
Dieser Artikel ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie den für Sie maßgeblichen Stand, bevor Sie auf einem Datum planen.
Warum eine Fristenliste in die Irre führen kann
Drei Dinge muss man über diese Verordnung wissen, bevor man sich Daten notiert. Erstens: Sie gilt gestaffelt, und zwar nach Thema, nicht nach Unternehmensgröße. Zweitens: Die Daten haben sich im Verfahren mehrfach bewegt, zuletzt durch ein Änderungspaket, das die Hochrisikopflichten nach hinten geschoben hat. Drittens, und das ist der wichtigste Punkt: Für den Mittelstand sind ausgerechnet die frühen Fristen die einschlägigen. Was verschoben wurde, betrifft ihn selten.
Deshalb hier nicht nur, was wann gilt, sondern bei jedem Eintrag die Frage, ob er Sie überhaupt angeht.
Anfang 2025: Verbote und KI-Kompetenz
Seit Anfang 2025 gelten die verbotenen Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz.
Die Verbote treffen Dinge, die im normalen Betrieb nicht vorkommen: Bewertung von Menschen nach sozialem Verhalten, Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, ungezieltes Abgreifen von Gesichtsbildern, Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Der letzte Punkt ist der einzige, über den man im Mittelstand stolpern kann – etwa wenn ein Softwareanbieter eine Funktion zur „Stimmungsanalyse“ in einem Callcenter-Werkzeug bewirbt. Hinsehen lohnt.
Die Kompetenzpflicht betrifft dagegen jeden, der KI einsetzt. Sie ist die eine Anforderung aus dieser Verordnung, die heute schon in jedem Betrieb etwas zu tun gibt, und sie ist in einem Vormittag erledigt. Alles dazu: KI-Kompetenz: die Pflicht, die fast niemand kennt.
Zu tun, falls noch nicht geschehen: Werkzeugliste, Unterweisung, Nachweis.
Mitte 2025: Anbieter allgemeiner Modelle, Governance
Seit Mitte 2025 gelten die Regeln für Anbieter allgemeiner KI-Modelle – also für die Häuser, die die großen Sprachmodelle herstellen – und der Aufbau der Aufsichtsstrukturen.
Zu tun: nichts, außer einer Nebenwirkung mitzunehmen. Weil diese Anbieter nun selbst dokumentieren müssen, bekommen Sie als Kunde belastbarere Angaben zu Modellen, Trainingsdaten und Grenzen. Fragen Sie danach, wenn Sie Werkzeuge vergleichen – siehe KI-Werkzeuge auswählen.
August 2026: allgemeine Anwendbarkeit und Transparenz
Seit August 2026 ist die Verordnung allgemein anwendbar; damit greifen insbesondere die Transparenzpflichten: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen, und künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte müssen unter bestimmten Umständen als solche gekennzeichnet sein.
Das ist der zweite Punkt, der den Mittelstand wirklich betrifft – spätestens, sobald ein Chatbot auf der Website steht oder KI-erzeugte Bilder in der Werbung landen. Einzelheiten: Kennzeichnung und Transparenz.
Zu tun: Chatbot-Hinweis, Kennzeichnung erzeugter Inhalte, interne Regel, wer was veröffentlicht.
Ende 2027 und 2028: Hochrisikosysteme
Die Pflichten für Hochrisikosysteme wurden nachträglich verschoben: für die im Anhang gelisteten Anwendungsfelder auf Ende 2027, für KI in regulierten Produkten auf 2028.
Gemeint sind damit Systeme, die über Menschen entscheiden oder Entscheidungen vorbereiten: Personalauswahl, Kreditwürdigkeit, Zugang zu Bildung, Sicherheitsbauteile in Maschinen. Wer das tut oder plant, hat eine lange Liste vor sich – Risikomanagement, Datenqualität, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung. Und genau deshalb ist die gewonnene Zeit keine Entwarnung: Die Vorlaufzeit für ein solches System ist länger als die Verschiebung.
Zu tun, falls einschlägig: jetzt anfangen, nicht 2027.
Was Sie unabhängig von jedem Datum tun sollten
Vier Dinge gelten, egal wie der Gesetzgeber weiter verschiebt. Sie kosten zusammen wenige Tage und beantworten nebenbei die Fragen, die Kunden, Versicherer und Auftraggeber heute schon stellen.
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge sind tatsächlich im Einsatz, einschließlich der Funktionen in vorhandener Software und dessen, was Mitarbeiter auf eigene Faust nutzen.
- Einordnung: verboten, Hochrisiko, transparenzpflichtig oder keins davon. Bei den meisten Einträgen lautet die Antwort viermal Nein, und das darf man festhalten.
- Unterweisung mit Nachweis: siehe oben.
- Wiedervorlage: ein fester Termin, an dem Liste und Einordnung überprüft werden – weil beides veraltet, und zwar schneller als das Gesetz.
Was das im Mentoring bedeutet
Die Bestandsaufnahme und die Einordnung entstehen in der Phase START mit dem KI-Readiness-Check; die Betriebsregelung kommt in der Phase SKALIERUNG mit dem Werkzeug KI-Leitplanken. Dazwischen liegt die Arbeit, um die es eigentlich geht: ein Pilot, der etwas bringt. Die Fristen sind der Rahmen, nicht das Programm – wer sechs Monate mit Dokumentation zubringt und nichts eingesetzt hat, hat die Verordnung befolgt und sein Geld verloren.
Häufige Fragen
Stimmt es, dass der AI Act verschoben wurde?
Teilweise, und genau in diesem Wort steckt das Missverständnis. Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisikosysteme, nicht die Verordnung als Ganzes. Die Verbote, die Pflicht zur KI-Kompetenz, die Regeln für Anbieter allgemeiner Modelle und die Transparenzpflichten sind davon nicht betroffen – sie gelten. Wer die Meldung als Entwarnung gelesen hat, hat die falsche Hälfte gelesen.
Woher weiß ich, welche Frist für uns gilt?
Über die Rolle und die Risikoklasse. Fast jeder Mittelständler ist Betreiber eines Systems ohne besonderes Risiko; für ihn sind KI-Kompetenz und die Transparenzpflichten einschlägig, und beide gelten bereits. Erst wenn Sie ein System in einem der gelisteten Hochrisikofelder einsetzen – Personalauswahl ist das häufigste – kommen die späteren Fristen ins Spiel, und dann mit erheblichem Vorlauf.
Lohnt es sich, auf die endgültigen Fristen zu warten?
Für die Dokumentation eines Hochrisikosystems vielleicht, für alles andere nicht. Die Bestandsaufnahme, die Werkzeugliste, die Unterweisung und eine zweiseitige Betriebsregelung sind in wenigen Tagen erledigt, gelten unabhängig von jeder Verschiebung und beantworten nebenbei die Fragen, die Kunden und Versicherer heute schon stellen. Wer darauf wartet, dass der Gesetzgeber fertig wird, wartet auf etwas, das in diesem Feld nicht eintritt.